Hast Du schon Dein digitales Impfzertifikat überprüft? Es kann sein, dass es demnächst abläuft und Du damit offiziell keinen Impfschutz mehr genießt.
Immer mehr Menschen erhalten derzeit eine Benachrichtigung über die CovPass- bzw. Corona-Warn-App: Das Impfzertifikat läuft aus. Doch wie kann das sein, wenn Du alle nötigen Impfungen erhalten hast? Es geht dabei um die „technische“ Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats, welches automatisch nach 365 Tagen abläuft.
Für Dich ist wichtig zu wissen, dass ein Update erhältlich ist, mit dem Du das Impfzertifikat auch ohne Gang zum Arzt oder Apotheker verlängern kannst.
Prüfe Dein Impfzertifikat
Egal ob Du alle Impfungen gegen Corona erhalten hast, kann Dein digitales Impfzertifikat was anderes sagen. Läuft Dein Zertifikat ab, erhältst Du 28 Tage vorher über Deine App eine entsprechende Benachrichtigung. Das Ablaufdatum ist dabei abhängig vom Zeitpunkt der Ausstellung. In den Apps des digitalen Zertifikats wurde dies auf 365 Tage begrenzt. Bei immer mehr Geimpften rückt der Zeitpunkt näher, bei denen diese Zeitspanne nun ausläuft. Erfolgt nach dem Ablauf eine Überprüfung des Impfzertifikats durch Scannen des Codes, wird es als ungültig angezeigt.
Impfzertifikat verlängern
Das digitale Impfzertifikat kannst Du auf Deiner CovPass – bzw. Corona-Warn-App selbst verlängern. Nachdem Du die Nachricht über den Ablauf des Zertifikats erhalten hast, hast Du 90 Tage Zeit für die Verlängerung. Dafür gehst Du in der CovPass-App auf die Übersicht der Zertifikate und folgst dann den Anweisungen. Auch über die Corona-Warn-App lässt sich ein digitales Impfzertifikat mit wenigen Klicks verlängern.
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EU-Regelungen
Seit dem 1. Februar gilt europaweit, dass die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats von Personen, die noch keine Booster-Impfung erhalten haben, auf neun Monate begrenzt ist. Die EU-einheitliche Anerkennungsdauer des Zertifikats beträgt mindestens 270 Tage. Anschließend ist nicht nur das digitale Impfzertifikat nichtig, sondern auch der komplette Impfschutz ungültig. Je nach Urlaubsland kann dies zu Problemen bei der Einreise und dem Nachweis eines gültiges Impfschutz führen.
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Änderung ab 1.Oktober 2022
Ab dem 1.Oktober 2022 tritt für alle Menschen eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt giltst Du als geimpft, wenn:
- Du drei Impfungen (inklusive Booster-Impfung) erhalten hast oder
- zwei Impfungen erhalten und vor der ersten bzw. zweiten Impfung eine Corona-Erkrankung mittels Antikörpertest pder PCR-Test nachgewiesen wurde, oder
- Du zwei Impfungen erhalten hast und nach der Impfung eine per PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte sowie seit dem Test mindestens 28 Tage vergangen sind.
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