Otto-Normalverbraucher verschenkten im letzten Jahr etwa 6,5 Milliarden Euro! Auch Du? Durch einen Wechsel der Krankenkasse zu einm günstigeren Tarif kannst Du bares Geld sparen. MyHealth mentor zeigt Dir, was Du beim Krannkenkasse wechseln beachten musst.
Zusätzliche zum Grundbeitrag, können Gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbetrag erheben, der je nach Krankenkasse variieren kann. Dieser liegt derzeit bei 1,3 Prozent des Bruttogehalts und wurde bereits im Januar 2021 von zahlreichen Krankenkassen erhöht.
Wird dieser Beitrag erhöht, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Innerhalb von zwei Kalendermonaten hast Du die Möglichkeit, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Zudem wurde die Bindungsfrist auf 12 Monate begrenzt.
Krankenkasse wechseln und Geld sparen
Wenn jeder gesetzlich Versicherter zu einem bundesweit günstigeren Tarif wechseln würde, könnten ca. 6,5 Milliarden Euro eingespart werden. Beim Wechsel der Krankenkasse sind jedoch einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich kannst Du innerhalb des jeweiligen Bundeslandes die Krankenkasse wechseln. So fallen z.B. in Hamburg bei den günstigsten Krankenkassen lediglich 0,39 Prozentpunkte Zusatzbeträge an, bei den teuersten Tarifen 2,5 Prozent.
Beispiel: Hast Du als gesetzlich Versicherter ein Jahreseinkommen von 58.050 Euro, kannst Du durch den Wechsel der Krankenkasse jährlich 624 Euro einsparen. Hast Du ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro, sind es immerhin 323 Euro. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) stellt eine Liste der verschiedenen Krankenkassen samit Zusatzbeiträgen zur Verfügung, mit der Du die Tarife vergleichen kannst.
Übernimmt der Arbeitgeber Zusatzbeiträge?
Erhöht Deine Krankenkasse beispielsweise die Beiträge, informiert sie Dich schriftlich am Ende des Jahres davon. Gleichzeitig erhältst Du ein Sonderkündigunsgrecht und Informationen zur Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages sowie eine Übersicht der Zusatzbeitragssätze des GKV.
Vom Zusatzbeitrag bezahlen Arbeitnehmer und Rentner seit Januar 2019 die Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber bzw. der Träger der Rentenversicherung. Selbstständige, die freiwillig versichert sind, bezahlen den Krankenkassenbeitrag und den Zusatzbeitrag komplett selbst. Bei Pflichtversicherten wird dieser direkt vom Lohn abgezogen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I oder II (ALG), Sozialhilfe oder Grundsicherung übernimmt der jeweilige Träger den Zusatzbeitrag. Bist Du über den Ehepartner versichert, zahlst Du keinen Zusatzbeitrag.
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Wechsel in eine andere Krankenkasse
Erhöht Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag und teilt es Dir schriftlich mit, hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst die Krankenkasse wechseln. Die entsprechende Frist dazu ist bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Alle weiteren Modalitäten übernimmt dier neue Krankenkasse. Beachte jedoch die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.
Beispiel: Erhebt Deine Krankenkasse ab 1. Januar 2021 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2021 gekündigt werden. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist man dann ab 1. April 2021 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet zum 31. März 2021.
Wenn Du die Krankenkasse wechseln möchtest, sind unbedingt die entsprechenden Fristen einzuhalten. Damit wirst Du richtig viel Geld sparen. In welche Krankenkasse Du wechselst, sollte aber nicht nur eine Frage des günstigsten Tarifs sein, sondern auch vom Leistungsangebot der Krankenkasse abhängen. Hier ist auf jeden Fall ein umfassender Vergleich der gesetzlichen Kassen anzuraten.
Deine Gesundheit, Dein Berater
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