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Wie beantrage ich eine Kur? Vorraussetzungen, Kosten, Alternativen

von Friederike Osterberg
Wie beantrage ich eine Kur? Alle Fragen und Antworten

Wie beantrage ich eine Kur? MyHealth Mentor beantwortet Dir alle wichtigen Fragen zu Vorraussetzungen, Kosten und Alternativen.

Eine Kur steht vor allem dann im Mittelpunkt, wenn Du etwas vorsorglich gegen körperliche oder psychische Leiden tun möchtest. 

Im folgenden Artikel beantworten wir Dir die Frage: „Wie beantrage ich eine Kur?“ Denn es handelt sich dabei nicht, wie oftmals dargestellt, um einen bezhalten Urlaub.

Das Ziel einer Kur ist es Dir zu helfen, Deine Gesundheit zu erhalten und zwar in allen Fällen, in denen sich mögliche Beschwerden zeigen ode rim Entstehen sind. Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten für ambulante Kuren, in manchen Fällen sogar für Unterkunft und Verpflegung. Um eine Kur zu erhalten, bedarf es jedoch einiger Vorraussetzungen.

Unterschied zwischen Vorsorgekur und Reha

Die Vorsorgekur hat vor allem die Prävention von Krankheiten als Ziel. Diese können sich bereits ankündigen oder mögliche Folgen von anderen Erkrankungen sein. Der § 23 SGB V, welcher die medizinische Vorsorgeleistungen regelt, sagt dazu aus:

„Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,

  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
    Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.“

Im Vergleich dazu dient eine Reha  die Krankheitssymptome von bereites bestehenden starken Beschwerden zu lindern. Dabei steht im Mittelpunkt, die Gesundheit (großteils) wiederherzustellen.

Wie beantrage ich eine Kur?

Vorraussetzungen

Um eine Kur genehmigt zu bekommen, kann es durchaus mühselig und kompliziert werden. Damit Dein Antrag zur Kur auch erfolgreich ist, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein erkennbares Risiko, dass Du ohne die Kur möglicherweise erkrankst.
  • Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass Du bereits Maßnahmen gegen die auftretenden Beschwerden ergriffen hast und diese nicht ausgereicht haben bzw. nur schwer durch Dein privates und berufliches Umfeld realisierbar sind.

Antrag stellen

Alles was Du dazu brauchst ist:

  • ein Termin beim Arzt
  • ein Forumlar Deiner Krankenkasse
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Schritt 1 - Gespräch mit dem Arzt

Sprich mit Deinem Arzt, ob Du nicht eine Chance auf eine ambulante Vorsorgekur hast. Das ist beispielsweise möglich, wenn alle Therapie­möglich­keiten am Wohn­ort ausgeschöpft sind.

Schritt 2 - Arzt füllt Antrag auf Kur aus

Danach forderst Du bei Deiner Krankenkasse ein entsprechendes Antragsformular ein. Bist Du dann beim nächsten Mal beim Arzt, legst Du mit Deinem Arzt die Ziele der Kur fest, den Behandlungsschwerpunkt und welche Therapien und Heilmittel benötigt werden. Dein Arzt füllt das Formular aus und begründet auch die Notwendigkeit der Maßnahme.

Schritt 3 - Antrag bei der Kasse abgeben

Das Formular und alle nötigen Unterlagen, die der Arzt für die Notwendigkeit der Kur beilegt, reichst Du bei der Krankenkasse ein. Unter Umständen zieht die Krankenkasse den Medizi­nischen Dienst der Kranken­versicherung (MDK) zum Prüfen des Antrags hinzu. Das kann u.a. dazu führen, dass der MDK Dich zu einem weiteren Arzt verweist.

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Schritt 4 - Wider­spruch, wenn abge­lehnt wird

Lehnt die Krankenkasse Deinen Antrag ab, solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dazu hast Du ein Zeitfenster von einem Monat. In der Regel beginnt die Frist drei Tage, nachdem das Schreiben abgesendet wurde. Begründe Dein Anliegen noch einmal und lass am besten Deinen Arzt noch einmal Stellung dazu nehmen, damit auch die Dringlichkeit noch einmal deutlich wird. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt Dir noch die Klage vor dem Sozialgericht.

Schritt 5 - Kur inner­halb von vier Monaten antreten

Bekommst Du einen positiven Bescheid, wählst Du zusammen mit Deinem Arzt den Kurort aus. Du hast nun vier Monate Zeit, um die Kur anzutreten. Anderenfalls verfällt der Anspruch.

Wie beantrage ich eine Kur? Therapiemaßnahmen

Antrag abgelehnt?

Um Deinen Antrag zu prüfen, kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen Amtsarzt zurate ziehen.

Achtung: Erfahrungsgemäß werden viele Anträge aus Kostengründen zunächst abgelehnt. Es lohnt sich jedoch auf jeden Fall, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Legst Du nochmals eine ausführliche Begründung für die Vorsorgekur dar, wird dem Antrag in den meisten Fällen stattgegeben.

Kosten

Die Kosten einer Kur werden von der Krankenkasse übernommen. Darunter fallen alle kurärztlichen Behandlungen wie Bäder, Massagen, Therapien und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel. NICHT darunter fallen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Unter Umständen erhältst Du von der Krankenkasse einen Zuschuss zwischen acht und 12 Euro pro Tag für Anreise, Unterkunft und Verpflegung.

Alternativen

Viele Krankenkassen bieten als Alternative sogenannte Präventionsreisen an. Diese werden vorwiegend an Menschen ohne ausgeprägte Beschwerden, welche trotzdem etwas für ihre Gesundheit tun möchten, vergeben. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Du berufstätig bist, Deine Arbeitszeiten aber eine Teilnahme an Gesundheitskursen nicht zulassen. Weitere Gründe sind eine hohe zeitliche Beanspruchung, wenn Du etwa alleinerziehend bist oder pflegebedürftige Angehörige betreust.

Vorraussetzungen einer Mutter-Kind-Kur

Unterschied zwischen Vorsorge- und Mutter-/Vater-Kind-Kur

Im Volksmund ist es die Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur, seit 2007 heißt sie offiziell „Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter“. Dabei handelt es sich um eine stationäre Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese übernehmen die Kosten für alle therapeutischen Maßnahmen, Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe. Hinzu kommt ein Selbstzahleranteil von Dir, der pro Tag 10 Euro beträgt. Dabei gelten Anreise- und Abreisetag als zwei Tage, wodurch der Eigenanteil für 22 Tage getragen werden muss, demzufolge 220 Euro ingesamt.

Eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur wird beim behandelnden Arzt beantragt, der die Notwendigkeit bestätigt. Dabei kann das Kind behandlungsbedürftig sein oder auch nicht. Im letzten Fall steht die Kinderbetreuung und die Mutter-bzw. Vater-Kind-Interaktion im Mittelpunkt.

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